Kündigung von Bausparverträgen zulässig

Kündigung von Bausparverträgen zulässig

 

Für sie gelesen : Handelsblatt :Mittwoch, 22. Februar 2017

…..“Wie ein Schlag ins Gesicht

Das Urteil ist für viele Sparer wie ein Schlag ins Gesicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bausparkassen  unter bestimmten Umständen alte, hochverzinste Verträge einseitig kündigen dürfen – eine Genugtuung für die Institute. Seit 2015 haben sie bereits schätzungsweise 260.000 Kündigungen für alte Verträge verschickt, meldet Spiegel Online. Verbraucherschützer warnen davor, dass die Bausparkassen nun permanent überprüfen werden, welche Verträge sie kündigen können. Umso wichtiger sei es, dass Kunden ihre Rechte kennen – die Süddeutsche Zeitung liefert einen Überblick zu den wichtigsten Fragen. Mit dem Urteil geht gewissermaßen eine Ära zu Ende, denn gerade in der jüngsten Vergangenheit schätzten sich viele Deutsche besonders glücklich, in den 80er- oder 90er-Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen zu haben, meint die Welt. Wo sonst bekamen sie noch drei oder vier Prozent Zinsen auf ihr Guthaben? Das Tagesgeldkonto brachte dagegen nur klägliche 0,1 oder 0,2 Prozent – kein Wunder also, dass die Verbraucher ihren Vertrag ausreizten, solange es eben ging, um in den Genuss der hohen Verzinsung“