KFW Förderkredite- Was ändert sich, Was bleibt gleich

KFW Förderkredite- Was ändert sich, Was bleibt gleich

Einige ungünstige Veränderungen für Verbraucher

So wird ab dem 17. April 2018 der Zinssatz für ein KfW-Darlehen im KfW-Programm „153 – Energieeffizient Bauen“ nur noch für maximal 10 Jahre festgeschrieben. Die 20-jährigen Zinsbindungen, erst 2016 eingeführt, entfallen. Zudem halbiert die KfW die „bereitstellungsfreie“ Zeit von 12 auf 6 Monate. Die Kunden müssen also nach einem halben Jahr auf nicht abgerufene Beträge Zinsen zahlen. Darüber hinaus können Kreditnehmer, die zur Sanierung einer Immobilie Fördermittel aus den Programmen „151/152 – Energieeffizient Sanieren“ einbinden, gemäß der neuen Regelungen keine Sondertilgungen mehr leisten. Und die Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages ist innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Was für Darlehensnehmer unverändert bleibt

Da Kreditnehmer, so die KfW, „in erster Linie“ an Zinsverbilligungen und Zuschüssen interessiert seien und weniger an anderen Fördermerkmalen, lauten die guten Nachrichten: Der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit bleibt unverändert. Und auch beim Tilgungszuschuss ändert sich nichts. Wer ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus (inklusive Passivhaus) baut beziehungsweise kauft, erhält einen Nachlass von 5, 10 oder 15 Prozent des Kreditbetrages, also maximal 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro.

In den letzten Monaten sind die Zinskonditionen der KFW nicht so attraktiv wie sie mal waren. Aktuell stellt sich die Frage, warum  der Staat immer weiter diese Förderprogramme reduziert oder ungünstiger, auf Seiten der Verbraucher,gestaltet. Die Politik redet von vielfältigen Förderprogrammen, für das Bauen und Wohnen, und kappt gleichzeitig Förderdarlehen? Ich finde es schade und das läuft unterhalb des Radars der breiten Öffentlichkeit!