EIGENHEIMFÖRDERUNG

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Baukindergeld kommt – Anträge ab 18. September möglich

Für Haus- und Wohnungskäufer ist das Baukindergeld lukrativ. Der Bund zahlt 12.000 Euro je Kind an Neueigentümer. Die KfW nimmt ab kommender Woche Anträge an.

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Familien können das neue Baukindergeld ab dem 18. September bei der KfW Bankengruppe beantragen. Das teilte das Bundesinnenministerium am Donnerstag in Berlin mit. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt, also insgesamt 12.000 pro Kind.Damit soll angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt für Familien eine Unterstützung beim Kauf oder Bau von Eigentum gewährt werden. Über den gesamten Förderzeitraum werden Kosten von bis zu zehn Milliarden Euro für die Maßnahme erwartet.Sie ähnelt der früheren Eigenheimzulage, die Ende 2005 ausgelaufen war und zeitweise über elf Milliarden Euro im Jahr kostete. Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind – also bis 90.000 Haushaltseinkommen bei einem Kind und 105.000 Euro bei zwei Kindern. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018, also für alle seither getroffenen Bau- und Kaufvereinbarungen. „Damit öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden“, erklärte Bundesinnen- und -bauminister Horst Seehofer (CSU). „Dies wird auch helfen, Altersarmut vorzubeugen“, meinte er mit Blick auf die Geldanlage.

Es ist ein Anfang, um Familien in Eigenheim zu bringen. Allerdings ist der Zeitraum sehr begrenzt.