Bauen und Wohnen
Finanztest 8/2016 brachte in diesem Artikel den Lesern näher, mit welchen Tricks die Kunden aus den „alten“ Bausparverträgen gedrängt werden. Finanztest führt hier einige Beispiele auf und pickte ein paar Bausparkassen heraus. Tatsächlich sind es alle Bausparkassen und die Beispiele könnten noch beliebig erweitert werden. Die Berichterstattung zu den Methoden ist eher spärlich.
Nach wie vor, bleiben die Bausparkassen von der Erstellung von Beratungsprotokollen ausgenommen. Eine Aushändigung einer Beispielrechnung über den möglichen Verlauf eines Bausparvertrages gehört nicht zu den Pflichten einer Beratung. Daran hat auch die neue Wohnimmobilienrichtlinie nicht geändert. Ich sehe eine sehr gute Lobbyarbeit der Bausparkassen in den Gesetzgebungsverfahren, aber wenig Interesse dem Kunden mit Transparenz und Offenheit zu begegnen.