Kündigungen von Bausparverträgen
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)Stuttgart, werden Kündigungen von Bausparverträgen seitens der Bausparkassen erheblich eingeschränkt. So ein Artikel von Elisabeth Atzler im Handelsblatt (April 1016 Nr. 63). Die Richter entschieden, dass die Bausparkasse Wüstenrot einen Vertrag zu Unrecht gekündigt hat. (AZ 9 U171 15) Meldung Handelsblatt
In der Vergangenheit gab es mehrere Urteile zugunsten der Bausparkassen. Diese hatten Bausparverträge, welche zugeteilt, jedoch noch nicht voll angespart waren, gekündigt. Beobachter erwarten , da die Revision zugelassen ist, dass dies früher oder später vor dem Bundesgerichtshof geklärt werden wird. Die Bausparkassen haben Verträge, welche länger wie 10 Jahre zugeteilt sind, gekündigt. In diesem Fall einen Vertrag mit einer Guthabenverzinsung von 3%. ( so der Artikel)
Warten wir mal ab, wie es weiter geht.